Hier finden Sie unsere
rechtlichen Hinweise

ALLES WAS
RECHT IST

Für die Nutzung unserers Versandsystems
benötigen Sie keine weiteren Verträge mit OTS

Die rechtlichen Vorschriften verlangen Ihnen einiges ab – uns im Übrigen auch. Wir haben auf dieser Seite alle rechtlichen Hinweise zusammengefasst, um Ihnen einen bestmöglichen Überblick zu verschaffen.


OnTheSpot
Geschäftsbedingungen der OnTheSpot Service GmbH.

Gültig seit 01.01.2018

 

  1. Geltungsbereich, Grundlagen

 

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten ausschließlich und für alle Kooperationen und die allgemeine Geschäftsbeziehung zwischen der OnTheSpot  Service GmbH. mit Firmensitz 2100 Korneuburg, Industriestrasse 1 (im Folgenden „OTS“ genannt) und ihren Geschäftspartnern (im Folgenden „Versandkunden“ oder „Web-Shop-Betreiber“) über die Erbringung von Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (im Folgenden „Transportdienstleistung“), die entweder direkt zwischen der OTS und den Versandkunden oder über die Webseite app.onthespot.at (im Folgenden die „Webseite“) vereinbart werden.

Begründet wird diese Kooperation bzw. die allgemeine Geschäftsbeziehung für welche diese AGB Anwendung finden, durch die Übergabe / Übersendung von Paketen an das jeweilige OTS-Verteilzentrum (beispielhaft sei hier das OTS Fulfillment-Center für Österreich in 2100 Korneuburg, Industriestraße 1 erwähnt) durch den Versandkunden / Web-Shop-Betreiber mit dem Wunsch, diese Pakete an Empfänger des Versandkunden / Web-Shop-Betreibers auszuliefern.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Versandkunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt OTS nicht an, es sei denn, OTS hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn OTS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Versandkunden die Dienstleistung vorbehaltlos ausführt.

 

Für den Fall, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen z.B. des UGB, der CMR (Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road, Geneva, May 1956 and Protocol of 5th July 1978, Geneva) oder des Montrealer Übereinkommens in ihrer jeweils gültigen Fassung etwas anderes bestimmen, gehen diese Bestimmungen den AGB vor. Soweit diese AGB keine Regelungen treffen, gelten die Vorschriften des UGB sowie die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp).

 

  1. Vertragsgegenstand, Leistungen von OTS

 

Zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Transportdienstleistungen im Hinblick auf Art, Weg und Mittel der Beförderung bedient sich OTS verschiedener Transportunternehmen („Paketdienstleister“), welchen den Transport ausführen. In der Auswahl dieser Paketdienstleister ist OTS frei und an keinerlei Vorgaben des Versandkunden gebunden.

 

Die Allgemeinen oder besonderen Geschäfts- und Transportbedingungen des jeweils ausgewählten ausführenden Paketdienstleisters finden auf die Kooperation zwischen OTS und dem Versandkunden entsprechende Anwendung, wobei die Geschäfts- und Transportbedingungen des durch die OTS ausgewählten Paketdienstleisters bei Widersprüchen in diesen AGB bezogen auf deren Geltung, vorgehen.

 

Im Übrigen finden die Geschäfts- und Transportbedingungen des durch die OTS ausgewählten Paketdienstleisters im Verhältnis zwischen den Parteien auf den Transportvertrag ergänzende Anwendung. Mit allem Vorstehenden erklärt sich der Versandkunde von OTS durch die Übergabe / Übersendung der Pakete an OTS zur Beförderung ausdrücklich einverstanden. Eine Übersicht der Transportbedingungen der verfügbaren Transportunternehmen ist unter www.onthespot.at/paketdienstleister_agb abrufbar.

 

OTS befördert das übergebene Paket durch den von OTS gewählten Paketdienstleister zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Versandkunden genannten Anschrift an den Empfänger. OTS hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um das Paket innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch nicht zur Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist verpflichtet. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie mit OTS ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und der Versandkunde OTS alle zur Ausführung der Transportdienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat.

 

OTS behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die auf der Webseite angegebenen Preise, Dienstleistungen, Nachlässe oder mögliche Paketdienstleister zu verändern oder zu entfernen und neue Preise, Dienstleistungen, Nachlässe oder Paketdienstleister aufzunehmen. Einmal mit einem Versandkunden für einen konkreten Transport vertraglich vereinbarte Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe können die Parteien nur durch einvernehmliche Vereinbarung abändern.

 

OTS bearbeitet sämtliche Reklamationen/Anfragen des Versandkunden und ist im Hinblick auf den Transport der ihr übergebenen Pakete erster Ansprechpartner für den Versandkunden. Bei sämtlichen Reklamationen/Anfragen des Versandkunden sind die den jeweiligen Transport betreffenden Details zu benennen.

 

  1. Vertragsabschluss, Vertragsverhältnis, Hinweise an den Versandkunden

 

Die über die Webseite abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen der Kooperation unverbindlich und freibleibend. Die Angebote wenden sich ausschließlich an gewerbliche Versandkunden und nicht an private Nutzer . Dieser Nachweis ist bei der Registrierung z.B. auf unserer Webseite durch die Hinterlegung einer gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer zu erbringen.

 

Der Abschluss zur Erbringung der Transportdienstleistungen zwischen den Parteien erfolgt durch die Übergabe bzw. Übersendung von Paketen durch den Versandkunden an OTS. Durch diese Übergabe oder Übersendung der Pakete begründet sich der Transportauftrag vom Versandkunden an die OTS. Erfolgt die Datenübermittlung (Empfängerdaten in elektronischer Form z.B. über die Webseite von OTS oder per E-Mail an OTS) vorab, so begründet sich der tatsächliche Transportauftrag erst beim physikalischen Eintreffen der betreffenden Pakete bei OTS.

 

In jedem Falle hat der Versandkunde für die dementsprechende Beschriftung der Pakete zu sorgen, um deren Zustellung bei Empfänger gewährleisten zu können. Unvollständige oder falsche Empfängerangaben sind vom Versandkunden umgehend und nach Aufforderung von OTS nachzureichen. Andernfalls erlischt der Abschluss zur Erbringung der Transportdienstleistung und das / die Pakete werden auf Kosten des Versandkunden an diesen retourniert.

 

  1. Verbotene Güter, Beförderungsausschlüsse

 

Es obliegt allein dem Versandkunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von OTS bzw. den Transportbedingungen der durch OTS beauftragten Paketdienstleister entspricht.

 

OTS hat das Recht, einen Transportgegenstand zurückzuweisen und die Leistungserbringung zu verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen.

Unter wichtige Gründe können insbesondere sein:

  • wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von OTS bzw. den Transportbedingungen des Paketdienstleisters entspricht und daher von der Beförderung ausgeschlossen ist.
  • die Verpackung des Transportgegenstands fehlt oder sie nicht vollständig ist
  • wenn der Transportgegenstand die von OTS angegebenen Maße und Gewichte überschreitet
  • wenn der Transportgegenstand aus anderen Gründen von der Beförderung ausgeschlossen ist

Die Berechtigung, einen Transportgegenstand zurückzuweisen, überträgt OTS bereits jetzt an den jeweils ausgewählte Paketdienstleister.

Hiermit erklärt sich der Kunde mit Anerkennen dieser AGB einverstanden.

 

OTS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Transportgegenstände daraufhin zu überprüfen, ob diese den AGB von OTS bzw. den Transportbedingungen des ausgewählten Paketdienstleisters entsprechen. Diese Berechtigung darf OTS an den jeweils ausgewählten Paketdienstleister übertragen, um diesem die Möglichkeit zu geben, selbst zu überprüfen, ob Transportgegenstände den eigenen Transportbedingungen entsprechen.

 

Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann es passieren, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder von involvierten Zoll- oder anderen Behörden beschlagnahmt wird. Insbesondere, aber nicht ausschließlich in solchen Fällen sind die Erstattung der Transportkosten und/oder die Entgegennahme von Reklamationsansprüchen durch OTS ausgeschlossen.

OTS ist in diesen Fällen auch nicht zur Rückgabe des Transportgegenstands verpflichtet. Eine etwaig für den Transport abgeschlossene Transportversicherung greift in diesen Fällen nicht ein.

 

OTS übermittelt dem Versandkunden zum Start der Kooperation vorab eine Aufstellung von vom Versand ausgeschlossenen Gütern und Waren sowie eine Tabelle mit Maß- und Gewichtsvorgaben welche für den  Paketversand geeignet sind. Es obliegt dem Versandkunden, diese Informationen zu lesen bzw. die Informationen auf der Webseite von OTS und den dort angeführten Paketdienstleistern zu nutzen, ob ein Transportgegenstand zur Beförderung angenommen wird.

 

  1. Mitwirkungspflicht des Versandkunden

 

Der Transportgegenstand hat im Hinblick auf Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den im Transportvertrag vereinbarten Angaben zu entsprechen. Weicht er davon ab, ist OTS im Falle, dass ein Transport weiterhin dennoch möglich ist, dazu berechtigt, dem Versandkunden die daraus entstandenen oder etwaige zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen.

Der Transportgegenstand ist vom Versandkunden deutlich und haltbar mit den für seine vertragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen (Bsp.: Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung, sonstige Eigenschaften) sowie etwaigen weiteren erforderlichen, sich ggf. aus den von OTS bzw. den Transportbedingungen des ausgewählten Paketdienstleister ergebenden, Kennzeichnungen zu versehen.

 

Gibt der Versandkunde den Wert des Sendungsinhalts falsch an, obwohl eine Wertangabe erforderlich ist, übernimmt OTS keine daraus entstehenden Kosten oder Schäden. Übersteigt der Wert der Sendung bestimmte Werte, kann es insbesondere, aber nicht ausschließlich bei internationalem Transport aufgrund der längeren Zollabfertigung zu Lieferverzögerungen kommen. OTS rät von Sendungen ab, deren Wert die Höchstgrenze einer optional abschließbaren Höherversicherung übersteigt.

 

Der Versandkunde ist dafür verantwortlich, dass Adress-Aufkleber o.ä. ordnungsgemäß an dem Transportgegenstand aufgebracht werden und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist. Wenn der Kunde diese Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt, hat er OTS den ggf. daraus entstehenden Schaden zu erstatten.

Der Kunde hat durch geeignete und sichere Verpackung sicherzustellen, dass eine Beschädigung des zu versendenden Transportgegenstandes beim Transport ausgeschlossen ist. Ebenso ist sicherzustellen, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren, nicht möglich ist.

 

Der Versandkunde hat sicherzustellen, dass die Transportverpackung der Beförderung des Transportgegenstands entsprechend sachgemäß ist. Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn der Transportgegenstand nicht gemäß der nachfolgenden Verpackungsrichtlinien verpackt wird:

  • alle Güter sind sorgfältig und vorzugsweise in einem doppelwandigen Karton mit ausreichend Verpackungsmaterial zum Schutz des Inhalts zu verpacken
  • die Güter sind im Sinne einer korrekten Beförderung mit ausreichend Material zu polstern
  • der Versandkunde übernimmt darüber hinaus die Haftung für Schäden, die seine Sendung während der Beförderung an anderen Sendungen verursacht, wenn diese auf eine unzureichende oder unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind
  • Güter, die nicht in einem Karton oder nicht ordnungsgemäß verpackt sind, sind von den Dienstleistungen von OTS ausgeschlossen. Sie können zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung durch den Versandkunden einbehalten werden. OTS erstattet in diesen Fällen keine Versandgebühren und der Kunde hat die Auslagen zu tragen, die bei der Beförderung bis zur Auftragsstornierung, zur fehlgeschlagenen Abholung oder zur Rückbeförderung des Transportgegenstands an den Ausgangsort entstehen

 

Stellt der Versandkunde nicht alle erforderlichen Daten zur Verfügung, kann OTS bzw. der gewählte Paketdienstleister die Zustellung ersatzlos verweigern. Die dabei unter Umständen anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Versandkunden.

 

Der Transportgegenstand hat alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf dem Land-, Wasser- und Luftweg zu erfüllen und ihnen zu entsprechen. Es liegt allein im Verantwortungsbereich des Versandkunden, sich über die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zu informieren und sicherzustellen, dass der Transportgegenstand diesen entspricht. Alle etwaig erhobenen Verwaltungsstrafen, die sich aus der Nichterfüllung dieses Punktes ergeben, oder wenn der Transportgegenstand im Herkunfts-, Transit- oder Zielland als illegal eingestuft wird, trägt allein der Versandkunde.

 

Der Versandkunde erkennt an, dass OTS und der Paketdienstleister nicht für Kosten, Auslagen, Verluste oder Schäden haften, die bei einer Nichterfüllung der Bestimmungen dieses Abschnitts auftreten können. Gleichwohl trägt der Versandkunde die Kosten und übernimmt gegenüber OTS  und dem Paketdienstleister die Haftung für sämtliche Schäden und Defekte, die bei einer Nichterfüllung der Bestimmungen dieses Abschnitts auftreten können.

Die vom Versandkunden zu tragenden Kosten umfassen unter anderem: Entgelte für die Beförderung, Frachtaufsichten (unter anderem Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge), Lagerkosten, Mehrwertsteuer, Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungskosten, Verwaltungsstrafen, Zollabgaben, Versicherungsprämien sowie weitere dem Versandkunden von OTS zuzuschreibende Kosten, die mit der Beförderung in Verbindung stehen oder von behördlichen Stellen in Verbindung mit dem Versand erhoben werden, sowie alle weiteren Auslagen, die gemäß den AGB von OTS bzw. den Transportbedingungen des Paketdienstleister anfallen.

 

  1. Entgelt, Transportkosten

 

Der Kunde ist verpflichtet, für jede Leistung das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Sowohl auf den Preislisten von OTS als auch auf der Webseite angegebene Entgelte verstehen sich bei Fehlen einer ausdrücklichen, anderweitigen Bestimmung als Nettopreise. Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzliche Umsatzsteuer – soweit diese anfällt- zusätzlich zu entrichten.

 

Der Versandkunde erstattet OTS über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Kosten, die OTS bzw. dem Paketdienstleister aus Anlass der Beförderung des Transportgegenstandes im Interesse des Versandkunden verauslagt (Abgaben, Lagerentgelte usw.). Der Kunde stellt OTS insoweit von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin vollumfänglich frei.

Weiterhin ist der Versandkunde zum Ersatz derjenigen Kosten verpflichtet, die aus Anlass einer Lagerung, Rücksendung oder aus einer sonstigen besonderen Behandlung seines Transportgegenstands entstehen. Sämtliche dieser Kosten sind auf Anforderung durch OTS sofort fällig.

 

Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug spätestens 8 Tage nach Erhalt der Rechnung zahlbar.

 

Nimmt der Versandkunde am Firmen-SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teil und wird eine von OTS eingereichte Lastschrift aus Gründen, die der Versandkunde zu vertreten hat (insbesondere mangels ausreichender Deckung), zurückgegeben, hat er an OTS eine Mehraufwandsentschädigung von 15,00 EUR je zurückgegebener Lastschrift zu bezahlen.

 

  1. Ausführung des Transportes, Störungen

 

Der Empfänger des Transportgegenstands ist verpflichtet, den Transportgegenstand auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Versandkunden hinzuweisen.

 

Die Zustellung des Transportgegenstands erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in den Transportbedingungen des gewählten Paketdienstes nicht anders vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger gegen entsprechend quittierende Unterschrift des Empfängers.

Wird der Empfänger selbst nicht angetroffen, kann der Transportgegenstand auch an andere Personen zugestellt werden, wenn

  • diese die Sendung annehmen, und OTS bzw. der Paketdienst nach sachgerechter Prüfung aller Umstände des Einzelfalles zu Recht davon ausgehen dürfen, dass diese zur Annahme berechtigt sind bzw. die Annahme durch Dritte dem Interesse oder mutmaßlichen Willen des Empfängers entspricht, und
  • der Empfänger schriftlich über die Zustellung an die andere Person informiert wird. Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen des gewählten Paketdienstleisters

 

Ist eine Zustellung nicht möglich, weil der Empfänger nicht angetroffen wird und auch keine Zustellung an andere Personen erfolgt, kann das Paket auch in einem in der Nähe der Empfängeradresse liegenden Paket-Shop hinterlegt werden. Darüber ist der Empfänger zu verständigen.

 

  1. Sicherungsleistungen, Wertersatz

 

Alle Dienstleistungen beinhalten eine Versicherung mit beschränktem Haftungsbetrag gegen Beschädigungen und Verluste auf dem Transportweg (die genaue Höhe hängt vom gewählten Paketdienst) und ist auf der Webseite einzusehen.

Wünscht der Kunde eine Versicherungsdeckung in Höhe des Gesamtwertes des Transportgegenstands, ist dies bei Auftragserteilung anzugeben. Wird eine Höherversicherung vereinbart, so gilt diese unabhängig von der Anzahl der Einzelpakete für die gesamte Sendung, für die sie abgeschlossen wird.

OTS rät von der Versendung von Transportgegenständen ab, deren Wert die Höchstgrenze einer optional abschließbaren Höherversicherung übersteigt.

Bei Verlust oder Beschädigung des versandten Transportgegenstands leistet OTS bzw. der Paketdienst maximal bis zur Höhe des bei Auftragserteilung gewählten Sicherungsleistungsbetrages Wertersatz wie folgt:

  • Bei Verlust von Transportgegenständen, die im Zusammenhang mit einem Kaufgeschäft versandt wurden, leistet OTS bzw. der Paketdienst Wertersatz in Höhe des bei dem Kaufgeschäft vereinbarten Kaufpreises oder des Einkaufspreises des Verkäufers, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
  • In allen anderen Fällen eines Verlustes leistet OTS Wertersatz in Höhe des Verkehrswertes. Der Wertersatz erfolgt in Höhe des Nettobetrages ohne Umsatzsteuer, wenn der Ersatzberechtigte zum Ausweis von Vorsteuer berechtigt ist, und in Höhe des Bruttobetrages einschließlich Umsatzsteuer, wenn dies nicht der Fall ist.
  • Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen des gewählten Paketdienstes

 

Wurde der versendete Transportgegenstand beschädigt, bemisst sich der Wertersatz nach den Kosten der Reparatur; bei Berechtigung des Ersatzberechtigten zum Vorsteuerabzug ohne Umsatzsteuer ansonsten einschließlich Umsatzsteuer. Ist eine Reparatur unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigem wirtschaftlichem Aufwand möglich, gelten die Regelungen bei Verlust.

 

Der bei Auftragserteilung vom Versandkunden gewählte Sicherungsleistungsbetrag ist die Höchstgrenze des Wertersatzes, den OTS insgesamt in einem Schadensfall und für jeden Transportauftrag leistet, eine etwa zu erstattende Umsatzsteuer ist dabei eingeschlossen.

 

Ein Wertersatz ist ausgeschlossen, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf ungenügender Verpackung oder mangelhafter Kennzeichnung des versendeten Transportgegenstands beruhen; ebenso erfolgt kein Wertersatz, wenn der zu versendende Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern gehört.

 

Vorstehende Bestimmungen zum Wertersatz, etwaigen Einschränkungen oder zum etwaigen Ausschluss von Wertersatzleistungen sind nur anwendbar, soweit nicht zwingend anderslautende gesetzliche Regelungen Anwendung finden.

 

  1. Haftung

 

OTS haftet gegenüber seinen Versandkunden nach den Haftungsbedingungen, die der gewählte Paketdienst seinen Leistungen für den erteilten Auftrag zugrunde legt. Die Haftungsbedingungen können auf der jeweiligen Homepage des Transportunternehmens eingesehen oder von OTS bezogen werden.

Beim Versand von Wertsendungen wird die Haftungsgrenze durch die korrekte Deklaration des Wertes der Sendung und durch Zahlung der hierfür von OTS erhobenen Zuschläge auf den deklarierten Wert angehoben. Der Kunde erklärt durch Unterlassung einer Wertdeklaration, dass die Sendung die Grundhaftung nicht übersteigt.

OTS bzw. der beauftragte Paketdienst haftet für den Verlust, die Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die schuldhaft nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten in dem Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen.

 

Der Absender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem unzulässigen Güterversand, insbesondere aus einem Versand ausgeschlossener Sendungen (Ziffer 4 und 5) resultieren.

Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden, insbesondere für indirekte Schäden und Folgekosten, wie z. B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahmen sind ausgeschlossen.

 

Absender oder Empfänger haben einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens, anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Vermutung, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.

 

Der Versandkunde haftet für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Paketversand und aus Verstößen gegen aus-, einfuhr- oder zoll- rechtliche Bestimmungen entstehen.

 

  1. Datenschutz

 

Personenbezogene Daten, die der Versandkunde an OTS übermittelt, verarbeitet OTS ausschließlich zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Die durch den Versandkunden angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Namen, E-Mail-Adresse, Anschriften, Zahlungsdaten) werden zum Zwecke der Erfüllung des Transportvertrags verwendet. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an den Paketdienst, erfolgt ausschließlich zweckgebunden. Eine Weitergabe an Dritte, die am Versand- und Zahlungsvorgang nicht beteiligt sind, erfolgt nicht. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten mit Übermittlung seines Transportauftrags ausdrücklich zu.

 

Über die genannte Nutzung hinaus werden personenbezogenen Daten für Werbeansprachen und zur Pflege der weiteren Versandkundenbeziehung von OTS genutzt, d. h. um Versandkunden über Produkte, Sonderaktionen, Angebote und Dienstleistungen, die von besonderem Interesse sein könnten, zu informieren. Diese Nutzung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.

 

Jeder Kunde kann der beschriebenen Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Werbezwecke jederzeit gegenüber OTS widersprechen. Ein Widerspruch kann erfolgen per E-Mail an: datenschutz@onthespot.at

Nach Erhalt des Widerspruchs nutzt und verarbeitet OTS die hiervon betroffenen Daten nur noch zur Abwicklung des Transportvertrags, nicht aber zu Marketingzwecken.

Jeder Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die bei OTS gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus besteht das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, sowie zur Sperrung und Löschung personenbezogener Daten, soweit für OTS keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder Berechtigung besteht.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

 

Für die Geschäftsbeziehung des Versandkunden mit OTS gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).

 

Der Versandkunde kann Ansprüche gegen OTS weder abtreten noch verpfänden; dies gilt nicht für Geldforderungen

 

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Wien ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit OTS; gleiches gilt, wenn der Kunde bei Auftragserteilung an OTS keinen Wohnsitz in Österreich hat.

 

Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

OnTheSpot

VEREINBARUNG ÜBER EINE AUFTRAGSVERARBEITUNG nach Art 28 DSGVO

Mai 2018

 

  1. Gegenstand der Vereinbarung

 

  1. a) Die OnTheSpot Service GmbH. (OTS) stellt für die Versandvorbereitung durch Ihre Versandkunden (Verantwortlicher) / dessen Erfüllungsgehilfen die Anwendung zur Paketlabelgenerierung „app.onthespot.at“ zur Verfügung.

Bei Verwendung dieses Versandsystems durch die Kunden / dessen Erfüllungsgehilfen tritt die OTS als datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter auf.

  1. b) Verarbeitet werden Kategorien personenbezogener Daten und Kategorien betroffener Personen gemäß Anlage 1.

 

  1. Pflichten des Auftragsverarbeiters

 

  1. a) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, personenbezogene Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der Versandaufträge des Verantwortlichen zu verarbeiten.
  2. b) Der Auftragsverarbeiter ist nicht befugt, personenbezogene Daten des Verantwortlichen ohne dessen schriftliche Einwilligung Dritten offenzulegen.
  3. c) Soweit der Auftragsverarbeiter dazu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er den Verantwortlichen unverzüglich im Vorhinein zu informieren.
  4. d) Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte, zu der keine gesetzliche Verpflichtung des Auftragsverarbeiters besteht, setzt einen schriftlichen (E-Mail ausreichend) Auftrag des Verantwortlichen voraus.
  5. e) Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten für eigene Zwecke des Auftragsverarbeiters darf nur nach vorherigem schriftlichem (E-Mail ausreichend) Einverständnis des Verantwortlichen erfolgen.
  6. f) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses und erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Er hat alle mit der Datenverarbeitung betrauten Personen verpflichtet, personenbezogene Daten, die diesen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut oder zugänglich werden, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung/Bekanntgabe der Daten besteht. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragsverarbeiter aufrecht.
  7. g) Der Auftragsverarbeiter erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat. Der Auftragsverarbeiter hat dazu, die in Anlage 2 beschriebenen und ausgewählten, dem Risiko angemessenen, technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen und wird auch in Zukunft diese ergreifen, um die personenbezogenen Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und vor Verlust zu schützen, um ihre ordnungsgemäße Verarbeitung und die Nichtzugänglichkeit für unbefugte Dritte sicherzustellen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich dazu, die technischen und organisatorischen Maßnahmen in obigem Sinne auf dem Stand der Technik zu halten und nach technischem Fortschritt bzw. geänderter Bedrohungslage zu aktualisieren bzw. anzupassen.
  8. h) Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Verantwortliche die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) und unter Berücksichtigung des österreichischen Bundesgesetzes zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (DSG idgF) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann, überlässt dem Verantwortlichen alle dafür notwendigen Informationen und unterstützt diesen bei der Erfüllung diesbezüglicher Pflichten nach besten Kräften. Wird ein entsprechender Antrag, mit dem Betroffenenrechte geltend gemacht werden, an den Auftragsverarbeiter gerichtet und ist aus dem Inhalt des Antrages ersichtlich, dass der Antragsteller den Auftragsverarbeiter irrtümlich für den Verantwortlichen der von ihm für den Verantwortlichen durchgeführten Verarbeitungstätigkeit hält, hat der Auftragsverarbeiter den Antrag unverzüglich an den Verantwortlichen weiterzuleiten und dies dem Antragsteller unter Bekanntgabe des Datums des Einlangens des Antrages mitzuteilen.
  9. i) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation) nach besten Kräften.
  10. j) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, dem Verantwortlichen jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind. Über Ersuchen des Verantwortlichen wird diesem im Einzelfall auch die Erklärung über die Wahrung des Datengeheimnisses hinsichtlich jener Personen vorgelegt, die mit der Durchführung des Auftrags betraut sind.
  11. k) Dem Verantwortlichen wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen personenbezogenen Daten das Recht eingeräumt, selbst durch qualifizierte und zur Geheimhaltung verpflichtete Mitarbeiter oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person (gerichtlich zertifizierter Sachverständiger etc.) beim Auftragsverarbeiter die Ordnungsgemäßheit der Datenverarbeitung nach vorheriger Ankündigung von mindestens 30 Werktagen (ausgenommen Samstag) auf eigene Kosten zu überprüfen. Dies während der büroüblichen Zeiten und in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten des Auftragsverarbeiters oder einer sonst für den Datenschutz verantwortlichen Person.
  12. l) Der Auftragsverarbeiter ist nach Beendigung des Auftrags verpflichtet, dem Verantwortlichen alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die vertragsgegenständliche personenbezogene Daten enthalten, zu übergeben; davon unberührt bleibt die Speicherung der dem Auftragsverarbeiter überlassenen personenbezogenen Daten und Verarbeitungsergebnisse soweit und solange dieser für seine Leistungen Gewähr zu leisten hat. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hat der Auftragsverarbeiter sämtliche vertragsgegenständliche personenbezogene Daten zu löschen oder diese nach Aufforderung des Verantwortlichen vor Durchführung der Löschung sicher zu verwahren. Dies gilt insbesondere, soweit der Auftragsverarbeiter zu einer weiteren Aufbewahrung von personenbezogenen Daten nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist. Über Ersuchen des Verantwortlichen bestätigt der Auftragsverarbeiter die Datenlöschung schriftlich. Wenn der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die personenbezogenen Daten nach Beendigung des Auftrags entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftragsverarbeiters in dem Format, in dem er die personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen erhalten hat oder in einem anderen gängigen Format herauszugeben.
  13. m) Die Haftung richtet sich nach gesetzlichen Vorschriften und allfälligen datenschutzrechtlichen Haftungsbestimmungen der Hauptleistungsvereinbarung. Sie ist mit der Höhe eines monatlichen, durchschnittlichen Auftragsvolumen der Hauptleistungsvereinbarung gemäß Punkt 1a) begrenzt, sofern darin oder gesetzlich keine für den Auftragsverarbeiter günstigere Regelung besteht.

 

  1. Sub-Auftragsverarbeiter

 

  1. a) Der Auftragsverarbeiter kann Sub-Auftragsverarbeiter heranziehen. Er hat den Verantwortlichen von der beabsichtigten Heranziehung so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Nicht hierzu gehören Nebendienstleistungen, die der Auftragsverarbeiter z.B. als Post-/Transport-/Paketversand-/Telekommunikationsdienstleistungen oder zur Wartung/ Servicierung von Datenträgern und Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt.
  2. b) Der Auftragsverarbeiter schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragsverarbeiter auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Die Überbindung der Verpflichtungen ist dem Verantwortlichen über Aufforderung nachzuweisen.
  3. c) Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
  4. d) Der Verantwortliche erteilt seine Zustimmung zur Heranziehung der in Anlage 3 genannten Sub- Auftragsverarbeiter.

 

  1. Dauer der Vereinbarung

 

Die Laufzeit der Vereinbarung richtet sich nach der Nutzung des Versandsystems lt. Punkt 1). Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

  1. Sonstige Bestimmungen

 

  1. a) Sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen österreichischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Für sämtliche Streitigkeiten wird das für 1010 Wien sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
  2. b) Verbindlich ist nur, was schriftlich vereinbart ist; es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Formerfordernis der Schriftlichkeit.
  3. c) Sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen auf allfällige Rechtsnachfolger beider Vertragsparteien über.
  4. d) Die Parteien vereinbaren, den Abschluss dieser Vereinbarung und deren Inhalt vertraulich zu behandeln. Dies gilt, insoweit die gegenständliche Vereinbarung keine entgegenstehenden Bestimmungen enthält und keine gesetzlichen Auskunftspflichten bestehen.
  5. e) Der Verantwortliche verpflichtet sich, (i) dass sich seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und eingesetzte und/oder beauftragte Subunternehmer an sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Anti-Korruptionsvorschriften halten sowie (ii) geeignete Maßnahmen zu setzen, um die Einhaltung der Anti-Korruptionsvorschriften sicherzustellen. Ein Verstoß gegen Anti-Korruptionsvorschriften berechtigt den Auftragsverarbeiter – unbeschadet sonstiger Rücktritts- und Kündigungsrechte – zur fristlosen außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung sowie zur Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche.
  6. f) Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung ungültig oder unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragsparteien einvernehmlich eine gültige bzw. wirksame Bestimmung festlegen, die den ungültigen bzw. unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit bzw. Wirksamkeit des gesamten Vertrages. g) Die Anlagen 1, 2 und 3 gelten als integrierte Bestandteile des Vertrages.

 

 

 

 

 

 

 Anlage 1- Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen

 

  1. a) Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet

x Personenstammdaten (Vor- und Nachname)

x Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Fax)

x Adressdaten (postalische Anschrift)

 

  1. b) Zu folgenden Kategorien betroffener Personen werden personenbezogene Daten verarbeitet

x Kunden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2 – Technisch – organisatorische Maßnahmen

 

Alle Daten im Zusammenhang mit der Tätigkeit von OTS werden auf einem österreichischen Server der Firma Internex.at gespeichert.

 

  1. Zutrittskontrolle

 

Maßnahmen um zu verhindern, dass Unbefugte Zutritt (räumlich zu verstehen) zu Rechenzentren erhalten, in welchen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

 

Gebäudesicherung

 

  • Gebäude- und Infrastruktur Monitoring
  • Videoüberwachung
  • Automatisches Zutrittskontrollsystem
  • Absicherung von Gebäudeschächten außerhalb der Perimeter Abgrenzung
  • Protokollierung der Besucher
  • Sofgältige Auswahl von Reinigungsspersonal und Wachpersonal
  • Schriftliche Zutrittsregelungen

 

Sicherung der Räume

 

  • Biometrische Zutrittskontrolle zum Rechenzentrumsbereich
  • Zutrittskarte für den Zutritt zu einem Rechenzentrumsraum

 

 

  1. Zugangskontrolle

 

Maßnahmen um zu verhindern, dass Datenverarbeitungsanlagen von Unbefugten benutzt werden können.

 

Zugang zu den Serversystemen (Authentifizierung)

 

  • Server-Passwörter und Zugänge werden dem Auftraggeber bei der erstmaligen Inbetriebnahme übergeben. Der Auftraggeber ändert Passwörter selbstständig sofort nacher Übernahme und wählt ein komplexes Passwort unter Berücksichtigung allgemeiner Standards.
  • Der Auftraggeber verwaltet die Zugangsdaten selbstständig und ist für deren Sicherheit und periodische Änderung verantwortlich.

 

  1. Zugriffskontrolle

 

Maßnahmen für berechtigte Administratoren zur Benutzung von internen Serversystemen zur Verwaltung.

  • Berechtigungskonzept inkl. Rollendefinition
  • Passwortpolicy (Mindestlänge, Sonderzeichen, periodischer Wechsel)
  • Social Engineering Prevention
  • Mehr-Weg-Authentifizierung

 

Die Verantwortung der Zugriffskontrolle von Kundensystemen obliegt dem Auftraggeber.

 

  1. Weitergabekontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

 

Maßnahmen, dass personenbezogene Daten bei elektronischer Übertragung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können.

 

  • Möglichkeiten zur verschlüsselten Datenübertragung werden prinzipiell zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber bewertet seine betriebenen Datenverarbeitungsanwendungen und beauftragt auf Basis dessen erforderliche technische Maßnahmen auf seine Kosten.
  • Alle Mitarbeiter sind unterwiesen und verpflichtet, den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen.

 

  1. Eingabekontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

 

Maßnahmen bei internen Serversystemen um sicherzustellen, dass nachträglich überprüft werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten eingegeben, verändert oder gelöscht worden sind.

 

  • Protokollierung über Logfiles
  • Benutzeridentifikation

 

Auf Kundensystemen oder Serversystemen des Auftraggebers obliegt die Verantwortung der Eingabekontrolle dem Auftraggeber.

 

  1. Auftragskontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit DSGVO)

 

Maßnahmen, dass personenbezogene Daten gemäß den Weisungen des Auftrggebers verarbeitet werden.

 

  • Definition der Weisungsbefugnisse lt. Kundenanforderung
  • Auftragsannahme nur in Schriftform oder von autorisierten Personen

 

  1. Verfügbarkeitskontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit DSGVO)

 

Maßnahmen bei internen Serversystemen zur Verwaltung um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt werden können.

 

  • Brandschutzmaßnahmen
  • Überspannungsschutz
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung
  • Klimaanlage (Redundantes System)
  • Luftfeuchtigkeit zwischen 40% und 60%
  • 24/7 Monitoring der Serversysteme
  • Separate Brandabschnitte
  • Backupkonzept für interne Serversysteme zur Verwaltung

 

  1. Trennungsgebot

 

Maßnahmen, dass personenbezogene Daten auf internen Serversystemen, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, getrennt verarbeitet werden können.

 

  • Getrennte Systemstrukturen der internen IT
  • Getrennte Datenbanken

 

  1. Abgrenzung

 

Abgrenzung bei unsachgemäßer Handhabung der Hard- bzw. Software durch den Kunden. Insbesondere gilt dies bei Vorgängen:

 

  • Datendiebstahl, welcher durch unachtsamen Umgang des Auftraggebers mit Zugangsdaten oder mit sonstigen sicherheitsrelevanten Schutzmechanismen möglich wurde
  • Unbefugter Zugriff, welcher durch unachtsames Vorgehen vom Auftraggeber oder einem vom Auftraggeber dazu berechtigten Unternehmen ermöglicht wurde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3 Anlage 3 – Sub- Auftragsverarbeiter

 

Der Auftragsverarbeiter ist befugt, folgende Sub-Auftragsverarbeiter heranzuziehen:

 

alle zukünftigen Paketdienstleister in allen Ländern, in welchen OTS tätig wird. Die aktuelle Aufstellung dieser Paketdienstleister finden sie laufend aktualisiert auf unserer Website

https: www.onthespot.at

 

sowie als IT Dienstleister die Firma:

 

internex GmbH

Lagerstraße 15

3950 Gmünd

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